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   BGH, 10.09.1953 - 1 StR 310/53   

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https://dejure.org/1953,940
BGH, 10.09.1953 - 1 StR 310/53 (https://dejure.org/1953,940)
BGH, Entscheidung vom 10.09.1953 - 1 StR 310/53 (https://dejure.org/1953,940)
BGH, Entscheidung vom 10. September 1953 - 1 StR 310/53 (https://dejure.org/1953,940)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51

    Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246

    Auszug aus BGH, 10.09.1953 - 1 StR 310/53
    Das wäre dann in Betracht gekommen, wenn der Angeklagte zum Zeitpunkt der Stundung noch zahlungsfähig gewesen wäre, oder wenn sich die Gläubiger damals auf andere Weise hätten Befriedigung verschaffen können (RG HRR 1940, 1270; BGHSt 1, 262).

    In diesem Falle liegt also keine Unterschlagung vor und es ist lediglich zu prüfen, ob nicht eine Bestrafung wegen Betruges in Betracht kommt (RG HRR 1939, 60; BGHSt 1, 262).

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs BGHSt 1, 262, 265 besagt nichts anderes; denn auch dort ist mit der "wirklichen Sicherung" des Gläubigers die Eigentumsübertragung gemeint.

  • RG, 27.10.1930 - III 685/30

    Amtsunterschlagung. Deckung von Fehlbeträgen bei Nichtbestehen einer

    Auszug aus BGH, 10.09.1953 - 1 StR 310/53
    Zum inneren Tatbestand der Unterschlagung gehört der Wille des Täters, den Eigentümer von der Sachherrschaft auszuschliessen und die Sache seinem Vermögen einzuverleiben (RGSt 64, 414; 73, 253).
  • RG, 13.04.1942 - 2 D 78/42

    Untreue kann begehen, wer die Pflicht verletzt, einen anderen zu beaufsichtigen.

    Auszug aus BGH, 10.09.1953 - 1 StR 310/53
    Dabei wird zu beachten sein, dass das "Inkaufnehmen" für den bedingten Vorsatz nur dann als ausreichend anzusehen ist, wenn damit auch die innere Billigung des Erfolges gemeint ist (RGSt 33, 4; 72, 36, 43; 76, 115; Urteil des BGH vom 20. Februar 1953 - 1 StR 630/52).
  • RG, 20.12.1937 - 2 D 590/37

    1. Kann die nachträgliche Genehmigung der Devisenstelle die Strafbarkeit

    Auszug aus BGH, 10.09.1953 - 1 StR 310/53
    Dabei wird zu beachten sein, dass das "Inkaufnehmen" für den bedingten Vorsatz nur dann als ausreichend anzusehen ist, wenn damit auch die innere Billigung des Erfolges gemeint ist (RGSt 33, 4; 72, 36, 43; 76, 115; Urteil des BGH vom 20. Februar 1953 - 1 StR 630/52).
  • BGH, 20.02.1953 - 1 StR 630/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.09.1953 - 1 StR 310/53
    Dabei wird zu beachten sein, dass das "Inkaufnehmen" für den bedingten Vorsatz nur dann als ausreichend anzusehen ist, wenn damit auch die innere Billigung des Erfolges gemeint ist (RGSt 33, 4; 72, 36, 43; 76, 115; Urteil des BGH vom 20. Februar 1953 - 1 StR 630/52).
  • RG, 17.11.1936 - 1 D 793/36

    1. Recht und Pflicht des Arztes, Zeugnis abzulegen oder zu verweigern. 2. Wer

    Auszug aus BGH, 10.09.1953 - 1 StR 310/53
    Ein die Revision rechtfertigender Mangel könnte nur dann in Betracht kommen, wenn das Gericht in unzulässiger Weise auf den Zeugen eingewirkt hätte (RGSt 71, 21).
  • RG, 10.07.1939 - 3 D 513/39

    Eine vollendete Unterschlagung kann darin liegen, daß der Täter einem anderen aus

    Auszug aus BGH, 10.09.1953 - 1 StR 310/53
    Zum inneren Tatbestand der Unterschlagung gehört der Wille des Täters, den Eigentümer von der Sachherrschaft auszuschliessen und die Sache seinem Vermögen einzuverleiben (RGSt 64, 414; 73, 253).
  • RG, 07.12.1899 - 4196/99

    Zur Begriffsbestimmung des Eventualdolus.

    Auszug aus BGH, 10.09.1953 - 1 StR 310/53
    Dabei wird zu beachten sein, dass das "Inkaufnehmen" für den bedingten Vorsatz nur dann als ausreichend anzusehen ist, wenn damit auch die innere Billigung des Erfolges gemeint ist (RGSt 33, 4; 72, 36, 43; 76, 115; Urteil des BGH vom 20. Februar 1953 - 1 StR 630/52).
  • LG Lübeck, 20.08.2012 - 3 Ns 44/12

    Unterschlagung von Sicherungseigentum der Finanzierungsbank

    Nach alledem kam es dem Angeklagten "ernstlich um die Ausschaltung des Sicherungseigentümers" an (BGH, Urteil vom 17. März 1964 - 1 StR 60/64 und Urteil vom 10. September 1953 - 1 StR 310/53; Fischer, StGB 59. Aufl. § 246 Rn. 7; vorher bereits BGHSt 1, 262, 264).

    Denn in diesem Vertrag wurde der Vergleich mit der G und damit deren Sicherungsvolleigentum und die eigenen beschränkten Rechte (nämlich nur Anwartschaftsrechte) gerade offengelegt, wie die Vernehmung des Zeugen L bestätigt hat (vgl. auch BGH, Urteil vom 10. September 1953 - 1 StR 310/53).

  • BGH, 28.10.1960 - 4 StR 375/60

    Recht des Angeklagten auf sämtliche vom Gericht geladenen und auch erschienenen

    Für den Tatrichter war es bedeutungslos, ob die Ärztin, wenn sie sich als Zeugin vernehmen ließ, befugt oder unbefugt handelte; für ihn kam es vielmehr nur darauf an, ob die Zeugin von ihrem Aussagerecht Gebrauch machte oder nicht (vgl. u.a. RGSt 19, 364, 365; 57, 63; 71, 21; BGH 1 StR 310/53 vom 10. September 1953).
  • BGH, 11.11.1958 - 1 StR 455/58

    Rechtsmittel

    In den Urteilen 1 StR 217/52 vom 21. Oktober 1952, 4 StR 321/52 vom 15. Januar 1953, 1 StR 310/53 vom 10. September 1953 und 1 StR 266/54 vom 28. Januar 1955 hat der Bundesgerichtshof den Fall (rechtsunwirksamer) sicherungsweiser Übereignung einer noch im Vorbehaltseigentum des Lieferers stehenden Sache im gleichen Sinne entschieden.
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